
Bei der Nachfolge von Unternehmen können bestimmte Begriffe eine wichtige Rolle einnehmen.
So liegt die Übernahme eines Unternehmens erst dann vor, wenn das Eigentum an einer wirtschaftlichen Einheit übernommen wird, ohne dass die wirtschaftliche Einheit dabei wesentlich verändert wird.
Eine Unternehmensnachfolge findet hingegen statt, wenn ein Eigentümergeschäftsführer oder eine Eigentümergeschäftsführerin die Leitung seines bzw. ihres Unternehmens aus persönlichen Gründen abgibt.
Übergabereif ist ein Unternehmen, wenn dessen Eigentümergeschäftsführende sich innerhalb der nächsten fünf Jahre aus persönlichen Gründen aus der Geschäftsführung zurückziehen wird.
Als übernahmewürdig wird ein Unternehmen den genannten Angaben bezeichnet, wenn die zu erwartenden Gewinne höher sind als die zu erwartenden Einkünfte eines potenziellen Nachfolgers/ einer potenziellen Nachfolgerin aus einer abhängigen Beschäftigung plus Erträge aus einer alternativen Kapitalanlage.