
Beim Unternehmensverkauf wird mangels Einigung auf einen fixen Gesamt-Kaufpreis in der gängigen Praxis oft ein Teil des Kaufpreises variabel ausgestaltet („Earn-out“).
Hierbei ist insbesondere auf eine klare und transparente Definition dieses Kaufpreis-Elements zu achten, bei der erfahrene Berater wie https://www.brauneis-partner.at unterstützen können.
Häufig wird in der Praxis vom Verkäufer der mangelnde Einfluß nach dem Verkauf auf wesentliche Stellschrauben des Earn-Outs angeführt.
Daher ist zumeist eine maßgebliche Mitwirkung des Verkäufers in der Phase des Earn-Outs notwendig, die dieser in seine Lebensplanung integrieren sollte.
In der Praxis stellt das für den Verkäufer psychologisch meist eine gewisse Hürde dar, weil mit der Verkaufsentscheidung oft innerlich mit dem Unternehmen bereits „abgeschlossen“ wurde.
Erfahrene Berater weisen daher explizit darauf hin, dass der variable Kaufpreisteil tatsächlich „verdient“ werden muss, und sollten im Zweifelsfall frühzeitig eher zu einer Maximierung des Fix-Kaufpreises raten, um absehbare Enttäuschung auf der Verkäuferseite vorzubeugen.