
Am Freitag, den 8. Juli zog Elon Musk sein (medial wirksam) platziertes Angebot Twitter zu übernehmen zurück.
Aber wie verbindlich war das Angebot eigentlich? Welche möglichen Fallen muss man eigentlich bei solchen Transaktionen beachten?
Nun, das Angebot von Musk war vom 25. April 2022 war grundsätzlich unverbindlich, und stand unter bestimmten Voraussetzungen, welche wie von Herrn Musk behauptet, nun nicht zur Gänze vom Unternehmen erfüllt wurden.
Diese Vorgehensweise ist auch grundsätzlich bei einem Letter of Interest üblich. Meistens sind jedoch bestimmte Punkte wie Vertraulichkeit, Exklusivität und Vertragsstrafen trotzdem verbindlich. Eine Tatsache, die in der Hektik der Transaktionspraxis häufig zu übersehen wird.
Detailinformationen zu den Umständen der Stornierung des Angebots lassen die Vermutung zu, dass dieser Rückzug in eine komplexen Rechtsstreit münden könnte.
Um solchen Risiken vorab zu minimieren, braucht es mit vor allem Experten mit jahrelanger Erfahrung in der wirtschaftlichen Begleitung von Unternehmenstransaktionen wie Brauneis & Partner.