Staatliche Beteiligungen

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Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit hat sich die österreichische Bundesregierung auf einen Mechanismus zur Wandlung staatlicher Kreditgarantien in nachranggige Finanzierungsinstrumente geeinigt

Mit der Re-Kapitalisierungs-Verordnung (siehe Link unten) vom 30. September 2021 besteht nun erstmals die Möglichkeit die Wandlung von „COVID“- Garantien bis zum einem Betrag von €1,8 Mio. in Genussrechte/ Stille Beteiligungen oder nachrangige Kredite zu beantragen.

Dafür muss der (nicht ganz einfache) Nachweis erbracht werden, dass die Wandlung der Kreditgarantie geeignet ist, die Lebensfähigkeit des Unternehmens zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Darüber hinaus muss dargestellt werden, dass die Rückführung der Beteiligung überwiegend wahrscheinlich ist.

Gelingt dieser Nachweis winken lange Laufzeiten (bis zu 10 Jahre) und eine (vergleichsweise) günstige Verzinsung von max. 12-Mon-EURIBOR +3% p.a.

Risikominimierend für den Steuerzahler wirkt die Notwendigkeit eines Beitrags von Eigentümer, Banken oder Dritter in Höhe des Wandlungsbetrages. Davon kann jedoch in Ausnahmefällen (z.B. Kleinst-Unternehmen) abgesehen werden.

Es bleibt zu hoffen, dass sich dieses Modell in der Praxis bewährt um jene Unternehmen am Leben zu erhalten, die über ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell verfügen.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40238140/II_416_2021_Anhang.pdf

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